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Autorenrechte, die bei der Herstellung des Films oft nur zeitlich
befristet übertragen wurden, müssen heute nachgesichert
werden. Ebenso jene Rechte, die zur Zeit der Herstellung des Films
nicht bekannt waren. Das heißt der Thomas Sessler Verlag schließt
neue Vereinbarungen zu Stoff- und Drehbuchrechten, die es dem Rechteinhaber
des Films ermöglichen, den Film im heute benötigten Rechteumfang
zu nutzen.
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